Das Konzept eines Ausgleichs klimatisch bedingt zunehmender Starkniederschlagsereignisse und Trockenperioden in der Gewässerbewirtschaftung findet im geltenden Recht keine spezifische Grundlage. Regelungen der EU, des Bundes und der Länder enthalten lediglich allgemeine Grundsätze und vereinzelte Regelungsansätze für die Bewirtschaftung und den Schutz der Gewässer, nicht aber ein kohärentes rechtliches Konzept für ein integriertes Niederschlags- und Trockenheitsmanagement. Vor allem kann so auch nicht zur Moderation der sich gegenwärtig verschärfenden Wassernutzungskonflikte in sommerlichen Trockenperioden beigetragen werden.
Allerdings zielt der traditionelle Regelungsansatz des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ganz allgemein darauf, den Wasserhaushalt und die Nutzung der Gewässer durch den Menschen vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und verfolgt dazu das Konzept der staatlich verantworteten haushälterischen Bewirtschaftung des natürlichen Wasserdargebots.
Damit bieten die heute geltenden Vorschriften des Wasser- und Umweltrechts eine strukturell geeignete Basis für die Umsetzung des Verbundvorhabens, bedürfen aber der spezifischen Auslegung und Anwendung, ggf. auch der Fortentwicklung durch den Gesetzgeber.
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