Das Konzept eines Ausgleichs klimatisch bedingt zunehmender Starkniederschlagsereignisse und Trockenperioden in der Gewässerbewirtschaftung findet im geltenden Recht keine spezifische Grundlage. Regelungen der EU, des Bundes und der Länder enthalten lediglich allgemeine Grundsätze und vereinzelte Regelungsansätze für die Bewirtschaftung und den Schutz der Gewässer, nicht aber ein kohärentes rechtliches Konzept für ein integriertes Niederschlags- und Trockenheitsmanagement. Vor allem kann so auch nicht zur Moderation der sich gegenwärtig verschärfenden Wassernutzungskonflikte in sommerlichen Trockenperioden beigetragen werden.
Allerdings zielt der traditionelle Regelungsansatz des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes ganz allgemein darauf, den Wasserhaushalt und die Nutzung der Gewässer durch den Menschen vor schädlichen Einwirkungen zu schützen und verfolgt dazu das Konzept der staatlich verantworteten haushälterischen Bewirtschaftung des natürlichen Wasserdargebots.
Damit bieten die heute geltenden Vorschriften des Wasser- und Umweltrechts eine strukturell geeignete Basis für die Umsetzung des Verbundvorhabens, bedürfen aber der spezifischen Auslegung und Anwendung, ggf. auch der Fortentwicklung durch den Gesetzgeber.
Grenzüberschreitende Relevanz
Zusammenspiel der Rechtsebenen von EU, Bund und Ländern.
Vor dem Hintergrund eines prognostizierten Rückgangs im Spreeabfluss und damit verbundenen Wassernutzungskonkurrenzen sind Auswirkungen auf die gesellschaftliche Nutzung der Ressourcen und die wirtschaftliche Entwicklung zu erwarten. Im Rahmen einer sozioökonomischen Bewertung werden zunächst alle direkten, aber auch indirekte Wassernutzungen identifiziert und systematisch dargestellt. Direkte Wassernutzungen sind hauptsächlich Wasserentnahmen durch Industrie, Landwirtschaft und Haushalte. Indirekte Wassernutzungen sind solche, die kein Wasser entnehmen, aber darauf angewiesen sind, dass Wasser in ausreichender Menge und Qualität verfügbar und wasserabhängige Ökosysteme intakt sind, wie beispielsweise Tourismus und Naherholung. Regionale Entwicklungspläne geben Auskunft über zu erwartende und mögliche sozioökonomische Entwicklungen im Untersuchungsgebiet der Unteren Spree. Basierend auf den aktuellen Wassernutzungen können darauf aufbauend unterschiedliche Entwicklungsszenarien entworfen werden, ausgehend von einem „business-as-usual“ Szenario. Bei der Entwicklung von Szenarien können mögliche Zielkonflikte und unterschiedliche Auffassungen der Stakeholder inkl. unterschiedliche Perzeptionen von zukünftigen Risiken und Nutzungskonkurrenzen berücksichtigt werden.